Gleichbehandlungsbericht
Gemäß § 7a Abs. 5 Satz 3 des Energiewirtschaftgesetzes (EnWG) ist die SWKiel Netz GmbH als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, für ihre Mitarbeiter, die sich mit Tätigkeiten des Netzbetriebes befassen, verbindliche Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes in einem Gleichbehandlungsprogramm festzulegen, sowie einen Gleichbehandlungsbeauftragten zu benennen.
Hier finden Sie den Bericht zu den Maßnahmen, die im vergangenen Jahr getroffen wurden und die Kontaktdaten des entsprechenden Gleichbehandlungsbeauftragten: