- 1. Anmeldung
- 2. Netzanschlusszusage
- 3. Installation
- 4. Inbetriebsetzung
- 5. Abschlagsplan
- 6. Abrechnung
Folgendes erledigen Sie selbst oder Ihr Installateur:
Anmeldung vor Errichtung der Erzeugungsanlage
Vor dem Bau einer geplanten Photovoltaikanlage müssen Sie diese über unser Online-Portal anmelden. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung ausschließlich über das Anmeldeportal erfolgt.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, bei welchem Netzbetreiber Sie ihr Vorhaben anmelden müssen, haben Sie über das Portal der Verteilnetzbetreiber die Möglichkeit dies herauszufinden.
Zugang zum Portal
Hinweis für Anlagenbetreiber mit Gesellschaftsform
Bitte beachten Sie, dass bei Vorliegen eines Unternehmens in Schwierigkeiten oder bei offenen Rückforderungsansprüchen der Anspruch auf Förderung entfällt.
Wir als Ihr Netzbetreiber
Netzanschlusszusage
Wir prüfen anhand Ihrer Auskünfte, ob Ihre Anlage komplikationsfrei an unser Netz angeschlossen werden kann. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie kurzfristig von uns eine Netzanschlusszusage. Sie sollten erst zu diesem Zeitpunkt mit dem Bau und dem Anschluss Ihrer Photovoltaikanlage beginnen, da Sie sich dann der Netzverträglichkeit Ihrer Anlage gewiss sein können.
Bei Anlagen ab 25 kWp erhalten Sie zusätzlich zur Netzanschlusszusage ein Angebot für ein GSM-Modem, ab 25 kWp ist der Einbau eines GSM-Modems gesetzlich verpflichtend. Ab einer Anlagengröße ab 100 kWp ist der Einbau eines Fernwirkgerätes verpflichtend, auch dann wird ein entsprechendes Angebot mit versendet.
Sollten wir noch weitere Unterlagen für die Prüfung benötigen, kommen wir auf Sie direkt zu.
Ihr Installateur
Inbetriebsetzung
Nach erfolgreicher Installation Ihrer Anlage benötigen wir von Ihrem Installateur eine Fertigmeldung zur Inbetriebsetzung. Bitte nutzen Sie zur Meldung der Inbetriebsetzung unser digitales Inbetriebsetzungsprotokoll.
DIGITALES INBETRIEBSSETZUNGSPROTOKOLL
Beachten Sie bitte, dass alle Stromerzeugungsanlagen sowie auch Stromspeicher im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemäß der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) zu melden sind. Sollte keine Anmeldung im MaStR vorliegen, kann die Inbetriebssetzung nicht durchgeführt werden, da die "MaStR.-Nr. der Einheit", welche durch das MaStR vergeben wird, eine Grundlage für die Inbetriebnahme darstellt.
Zudem sind die Technischen Vorgaben nach §9 EEG 2023 umzusetzen, da Sie als Anlagenbetreiber sonst gemäß §25 EEG 2023 nur bedingt Anspruch auf Förderung haben. Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur.
Wenn Sie ein Anlagenbetreiber mit Gesellschaftsform sind, müssen Sie diese Erklärung nach § 19 Abs. 4 und 5 EEG 2023 als Anlage zur Einspeisezusage ausfüllen und unterschreiben.
Erklärung als Anlage zur Einspeisezusage
Diese Unterlagen erhalten Sie von uns
Abschlagsplan und Anlagendaten
Sobald das "Digitale Inbetriebsetzungsprotokoll" gemeldet wurde (Erzeugungsanlage muss im Markstammdatenregister (MaStR) registriert sein) und ein Zweirichtungszähler verbaut ist, legen wir für Sie den monatlichen Abschlagsplan an und kommunizieren Ihnen diesen inkl. der wichtigsten Anlagendaten.
Versand der Ablesekarte & Abrechnung erfolgen ebenfalls durch uns
Abrechnung der Anlage
Zum Jahresende erhalten Sie von uns eine Ablesekarte, die Sie bitte rechtzeitig an uns zurücksenden.
Sollten Sie keine Ablesekarte zum Jahresende erhalten haben, teilen Sie uns trotzdem unaufgefordert bitte den Zählerstand über die eingespeiste Strommenge zum 31.12. jeden Jahres mit, damit wir die Abrechnung der Einspeisevergütung vornehmen können.
Nach Eingang Ihrer Zählerstandsmeldung (Meldung laut Gesetz bis 28.02. des Jahres) wird dann eine Jahresspitzabrechnung für Sie erstellt, in der die gezahlten Abschläge gegen den zu vergütenden Betrag gerechnet werden. Die Abrechnung erhalten Sie dann im ersten Quartal des jeweiligen neuen Jahres.
