Nutzungsentgelte für unser Stromnetz
Die nachfolgenden Entgelte und Regelungen gelten für alle Netzkunden und Lieferanten, die das Stromnetz der SWKiel Netz GmbH nutzen.Die nachfolgenden Entgelte und Regelungen gelten für alle Netzkunden und Lieferanten, die das Stromnetz der SWKiel Netz GmbH nutzen.
Konzessionsabgaben nach Kommunen
Gemäß § 118 Absatz 5a Satz 2 EnWG sind Elektrizitätsverteilnetzbetreiber verpflichtet, neben dem Netzentgelt ein fiktives Netzentgelt für typische Abnahmefälle zu berechnen und zu veröffentlichen, das sich ohne Berücksichtigung des reduzierten Übertragungsnetzentgeltes ergeben hätte.



