Diskriminierungsfreier Netzzugang

Die Öffnung der Energienetze für den Wettbewerb erfordert einen offenen diskriminierungsfreien Zugang. Dieser ist in Deutschland gesetzlich geregelt und wird von der Bundesnetzagentur überwacht. Im Juli 2005 ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die Netzentgelt- und Netzzugangsverordnung Gas und Strom in Kraft getreten.

Hier stellen wir Ihnen die aktuellen Informationen zum Netzzugang gemäß EnWG-Verpflichtung zur Verfügung. Aufgrund der umfassenden Veröffentlichungspflichten und häufigen Anforderungsänderungen werden unsere Berichte fortlaufend und den aktuellen gesetzlichen Entwicklungen entsprechend ergänzt.

Kommunikationsdaten für Lieferanten und Messtellenbetreiber

Hier finden Sie als Lieferant sämtliche relevante Kontaktdaten die für die Marktkommunikation benötigt werden:

Kommunikationsdatenblatt Strom

Schwachlastregelung Strom

Zertifikate zum elektronischen Datenaustausch

Erlaubnisschein für Versorger im Sinne des Stromsteuergesetzes

Als Inhaber des Stromerlaubnisscheins ist man berechtigt, Strom im Sinne des Stromsteuergesetzes zu leisten.

Stromerlaubnisschein

 

Reverse-Charge-Verfahren: Wiederverkäufernachweis

Wie in dem vom Bundesfinanzministerium am 19.09.2013 veröffentlichten Anwendungsschreiben zur Umsetzung des Reverse-Charge-Verfahrens aufgeführt, ist die Wiederverkäufereigenschaft durch den amtlichen "Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" (Vordruck USt 1 TH) zu belegen.

Diese geforderten Nachweise für Erdgas und Elektrizität finden Sie nachfolgend als PDF-Dateien zum Download:

Gas und Strombis 02.05.2026
Gas und Strombis 23.06.2023
Gas und Strombis 13.07.2020
Gas und Strombis 20.07.2017
Gas und Strombis 17.08.2016
Strombis 18.01.2016
Gasbis 19.08.2015

 

Kontakt

Unter unserer Servicenummer helfen wir Ihnen gern bei Fragen zu unseren Strom- und Erdgasnetzen. Sie erreichen unsere Servicemitarbeiter werktags von 8 bis 18 Uhr:

0431 594 3410

Kontaktformular

Online-Zählerstandserfassung

Sie können uns Ihren Zählerstand auch direkt online mitteilen.

ZÄHLERSTÄNDE ABGEBEN

Störung melden

Sie müssen eine Störung im Versorgungsnetz der SWKiel Netz GmbH melden? Wir sind unter folgenden Nummern - 24 Stunden, sieben Tage die Woche - für Sie erreichbar.

Strom: 0431 594 2769

Gas und Wasser: 0431 594 2795

Fernwärme: 0431 594 3001

Nicht für Kundenanfragen. Zur Bearbeitung Ihrer Störungsmeldung erheben wir personenbezogene Daten von Ihnen. Über den Umgang mit diesen Daten informieren wir Sie hier.