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Unter unserer Servicenummer helfen wir Ihnen gern bei Fragen zu unseren Strom- und Erdgasnetzen. Sie erreichen unsere Servicemitarbeiter werktags von 8 bis 16 Uhr:

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Sie können uns Ihren Zählerstand auch direkt online mitteilen.

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Sie müssen eine Störung im Versorgungsnetz der SWKiel Netz GmbH melden? Wir sind unter folgenden Nummern - 24 Stunden, sieben Tage die Woche - für Sie erreichbar.

Strom: 0431 594 2769

Gas und Wasser: 0431 594 2795

Fernwärme: 0431 594 3001

Nicht für Kundenanfragen. Zur Bearbeitung Ihrer Störungsmeldung erheben wir personenbezogene Daten von Ihnen. Über den Umgang mit diesen Daten informieren wir Sie hier.

Moderne Messtechnik

In unserer Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir Ihr Ansprechpartner für den Einbau und Betrieb von Messsystemen/Messeinrichtungen in unserem Netzgebiet.

Die SWKiel Netz GmbH stattet Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen gemäß § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) aus.

 

Preise für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMS) gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Preisblatt Messstellenbetrieb

Für nähere Informationen und zur Erklärung der Ziele hat das BMWi im Februar 2015 einen Informationsbrief zum Thema Intelligente Netze veröffentlicht:

Baustein für die Energiewende: 7 Eckpunkte für das „Verordnungspaket Intelligente Netze“

Vertragswerke für den Messstellenbetrieb

Dieser Vertrag umfasst den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme i. S. d. MsbG im Bereich Elektrizität, für die der grundzuständige Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb durchführt. Er regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung des Messstellenbetriebs an der/n Messstelle/n des Anschlussnutzers.

Messstellenvertrag Strom über den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen
durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber nach § 9 Absatz 1 Nr. 1 Messstellenbetriebsgesetz
Vertrag (Gültigkeit: Für bereits bestehende Verträge bis zum 30.06.2026.)

Messstellenvertrag Strom AN vom 20. November 2025 (Az. BK6-24-125) (Gültigkeit: Ab sofort / für Bestandsverträge ab 01.07.2026)

Der vorliegende Messstellenvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-24-125, Beschluss vom 20.11.2025). Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.

Kommunikationsdaten für Lieferanten und Messtellenbetreiber 
Hier finden Sie die relevanten Kontaktdaten die für den Messstellenbetrieb benötigt werden
Kontaktdatenblatt Strom

Formblatt iMS gem. § 54 MsbG
Formblatt iMS gem. § 54 MsbG(Gültigkeit: Für bereits bestehende Verträge bis zum 30.06.2026.)

Formblatt gem. § 54 MsbG (BK6-24-125) (Gültigkeit: Ab sofort / für Bestandsverträge ab 01.07.2026) 

Erläuterungen zum Formblatt iMS gem. § 54 MsbG
Erläuterung

Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular
Belehrung und Formular

Informationen gemäß EU Datenschutz-Grundverordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten beim Messstellenbetrieb
Informationen zum Datenschutz

 

 

 

Dieser Vertrag umfasst den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme i. S. d. MsbG im Bereich Elektrizität, für die der grundzuständige Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb durchführt. Er regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung des Betriebs der dem Lieferanten zugeordneten Messstellen.

Messstellenrahmenvertrag Strom über den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen
durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber nach § 9 Absatz 1 Nr. 2 Messstellenbetriebsgesetz
Vertrag  (Gültigkeit: Für bereits bestehende Verträge bis zum 30.06.2026.)

Messstellenvertrag Strom LF vom 20. November 2025 (Az. BK6-24-125)(Gültigkeit: Ab sofort / für Bestandsverträge ab 01.07.2026) 

Kommunikationsdaten für Lieferanten und Messtellenbetreiber 
Hier finden Sie die relevanten Kontaktdaten die für den Messstellenbetrieb benötigt werden
Kontaktdatenblatt Strom

Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
Vereinbarung

Formblatt iMS gem. § 54 MsbG
Formblatt iMS gem. § 54 MsbG(Gültigkeit: Für bereits bestehende Verträge bis zum 30.06.2026.)

Formblatt gem. § 54 MsbG (BK6-24-125)(Gültigkeit: Ab sofort / für Bestandsverträge ab 01.07.2026)

Erläuterungen zum Formblatt iMS gem. § 54 MsbG
Erläuterung

Der nachfolgende Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs einschließlich der mess- und eichrechtskonformen Messung an den Messlokationen von Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern durch einen nicht mit dem Netzbetreiber identischen Messstellenbetreiber, der aufgrund einer Übertragung nach den §§ 41ff. MsbG, aufgrund einer Beauftragung durch den Anschlussnutzer nach § 5 MsbG oder aufgrund einer Beauftragung durch den Anschlussnehmer nach § 6 MsbG im Netzgebiet des Netzbetreibers auf der Grundlage des MsbG sowie der auf dieser Basis erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zuständig ist.

Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom 
nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Vertrag (Für Bestandsverträge bis zum 30.06.2026 gültig)   

Vertrag vom 20. November 2025 (Az. BK6-24-125) (Für Neupartner ab sofort / für Bestandsverträge ab dem 01.07.2026 gültig)   

Der vorliegende Messstellenbetreiberrahmenvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-09-034 in der Fassung der Festlegung BK6-24-125, Beschluss vom 20.11.2025). Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.

Fragen und Antworten

Generelle Fragen zum Messwesen
Ablauf des Austauschs von Stromzählern
Datenschutz und technische Fragen