Moderne Messtechnik
In unserer Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir Ihr Ansprechpartner für den Einbau und Betrieb von Messsystemen/Messeinrichtungen in unserem Netzgebiet.
Die SWKiel Netz GmbH stattet Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen gemäß § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) aus.
- Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Der nachfolgende Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs einschließlich der mess- und eichrechtskonformen Messung an den Messlokationen von Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern durch einen nicht mit dem Netzbetreiber identischen Messstellenbetreiber, der aufgrund einer Übertragung nach den §§ 41ff. MsbG, aufgrund einer Beauftragung durch den Anschlussnutzer nach § 5 MsbG oder aufgrund einer Beauftragung durch den Anschlussnehmer nach § 6 MsbG im Netzgebiet des Netzbetreibers auf der Grundlage des MsbG sowie der auf dieser Basis erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zuständig ist.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom
nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
VertragVereinbarung über die Abrechnung des Messstellenbetriebsentgelts für intelligente Messtechnik
Regelt ergänzend zu dem zwischen den Parteien bestehenden Lieferantenrahmenvertrag den entgeltlichen Teil der Leistung Messstellenbetrieb im Verhältnis zur
VereinbarungFormblatt iMS gem. § 54 MsbG
FormblattErläuterungen zum Formblatt iMS gem. § 54 MsbG
Erläuterungen - Preise für den Messstellenbetrieb
- Informationen zum Smart Meter Rollout
Für nähere Informationen und zur Erklärung der Ziele hat das BMWi im Februar 2015 einen Informationsbrief zum Thema Intelligente Netze veröffentlicht:
Baustein für die Energiewende: 7 Eckpunkte für das „Verordnungspaket Intelligente Netze“