EEG – Erneuerbare-Energien-Gesetz

Sie haben gebaut, besitzen große Dachflächen oder umfangreichen Platz für den Bau einer Photovoltaik- oder Windkraftanlage? Wir geben Ihnen hier einen Überblick, was Sie Step-by-Step dabei beachten sollten, und haben außerdem alle wichtigen Formulare und Datenblätter auf dieser Seite zusammengestellt. So steht Ihrem Vorhaben nichts mehr im Wege.

Von der Anmeldung bis zur Einspeisevergütung einer Photovoltaikanlage

  • 1. Anmeldung (vor Errichtung der Erzeugungsanlage)

    Vor dem Bau einer geplanten Photovoltaikanlage benötigen wir von Ihnen eine ausgefüllte Antragstellung für Erzeugungsanlagen. Die Unterlagen sind ausschließlich im PDF-Format per E-mail an einspeisemanagement@remove-this.swkiel-netz.de einzureichen. Darin teilen Sie uns bitte die notwendigen Daten mit.

    Bitte beachten Sie: für die weitere Bearbeitung, insbesondere die zwingend notwendige Durchführung der Netzverträglichkeitsprüfung, müssen uns sämtliche, im Folgenden aufgeführten Unterlagen vollständig vorliegen. E-Mails, bei denen einzelne Unterlagen fehlen, können von uns nicht bearbeitet werden.

     

  • 2. Netzanschlusszusage (bis zu 8 Wochen)

    Wir prüfen anhand Ihrer Auskünfte, ob Ihre Anlage komplikationsfrei an unser Netz angeschlossen werden kann. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von uns eine Netzanschlusszusage. Sie sollten erst zu diesem Zeitpunkt mit dem Bau und dem Anschluss Ihrer Photovoltaikanlage beginnen, da Sie sich dann der Netzverträglichkeit Ihrer Anlage gewiss sein können.

  • 3. Inbetriebnahme

    Nach erfolgreicher Installation Ihrer Anlage benötigen wir von Ihrem Installateur ein Fertigmeldung zur Inbetriebsetzung (Inbetriebsetzungsanzeige). Anschließend erfolgt die Zählersetzung, nach einer Terminvereinbarung mit dem Anlagenerrichter, durch die SWKiel Netz GmbH (zuständiger Messstellenbetreiber). Beachten Sie bitte, dass alle Stromerzeugungsanlagen sowie auch Stromspeicher im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemäß der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) zu melden sind. Zudem sind die Technischen Vorgaben nach §9 EEG 2021 umzusetzen, da Sie als Anlagenbetreiber sonst gemäß §25 EEG 2021 nur bedingt Anspruch auf Förderung haben. Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur.
    Bitte reichen Sie nach erfolgter Inbetriebnahme zudem das Eigeninbetriebnahmeformular der SWKiel Netz GmbH ein.

    Inbetriebsetzungsanzeige

    Inbetriebnahmeformular E.8 der SWKiel Netz GmbH

  • 4. Einspeisebestätigung

    Sie erhalten nach erfolgreicher Inbetriebnahme automatisch eine Einspeisebestätigung. Die der Einspeisebestätigung beigefügten Datenblätter benötigen wir von Ihnen als Anlagenbetreiber ausgefüllt zurück um die weiteren Schritte unserseits einleiten zu können.

    Einspeisebestätigung

  • 5. Abrechnung

    Sobald wir die ausgefüllten Datenblätter der Einspeisebestätigung und alle notwendigen Daten vorliegen haben, erhalten Sie monatliche Abschlagszahlungen. Zum Kalenderjahresende erstellen wir Ihnen eine Jahresabrechnung (Spitzabrechnung) über die in das Stromnetz der SWKiel Netz GmbH eingespeiste Strommenge.

Steckerfertige Erzeugungsanlagen (Balkonkraftwerk)

  • Hinweise

    Sie möchten die Energiewende aktiv mitgestalten? Sie wollen eine steckerfertige Erzeugungsanlage (sogenannte Plug-In-, Mini-PV- oder Balkon-PV-Anlage) betreiben?

    Hier finden Sie alle Informationen, damit die steckerfertige Erzeugungsanlage gemäß den Vorschriften der VDE-Normen installiert, angeschlossen und betrieben werden kann.

  • Voraussetzungen

    Voraussetzung für den Betrieb einer steckerfertigen Erzeugungsanlage ist eine spezielle Energiesteckvorrichtung, welche nach den Anforderungen der DIN VDE V 0100-551-1 installiert ist. Diese Vorrichtung muss von einem Installationsunternehmen eingebaut werden, welches in einem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Bitte beachten Sie, dass ein Anschluss nicht über eine reguläre Haushalts- bzw. SCHUKO-Steckdose erfolgen darf.

    Außerdem ist für den Betrieb der Einbau eines Zweirichtungszählers erforderlich. Dieser wird durch Ihren zuständigen Messstellenbetreiber zur Verfügung gestellt und eingebaut.

    Die steckerfertige Erzeugungsanlage darf maximal über eine Einspeiseleistung von bis zu 600 W verfügen. Sollte die maximale Einspeiseleistung überschritten werden, ist das für die Anmeldung einer PV-Anlage reguläre Anmelde- und Anschlussverfahren notwendig.

    Nähere Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite unter dem Punkt „Weitere Anschlussbedingungen Netzanschluss und Einspeisung“.

  • Anmeldung

    Vor dem Anschluss und Betrieb Ihrer steckerfertigen Erzeugungsanlage benötigen wir von Ihnen eine Anmeldung, welche per E-Mail an einspeisemanagement@remove-this.swkiel-netz.de einzureichen ist.

    Bitte beachten Sie: für die weitere Bearbeitung, insbesondere die zwingend notwendige Durchführung der Netzverträglichkeitsprüfung, müssen uns sämtliche, im Folgenden aufgeführten Unterlagen vollständig vorliegen. E-Mails, bei denen einzelne Unterlagen fehlen, können von uns nicht bearbeitet werden.

    • Anmeldung/ Inbetriebsetzungsanzeige
    • Einheitenzertifikat
    • Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz
    • Technisches Datenblatt der Solarmodule
    • Registrierungsbestätigung der Anlage im Markstammdatenregister (kann ggf. bei späterer Inbetriebnahme bis zu einem Monat nach Inbetriebnahme angemeldet und nachgereicht werden)

    Nach Prüfung aller relevanten Unterlagen werden Sie informiert, ob Ihre Anlage am Netz der SWKiel Netz GmbH angeschlossen und betrieben werden darf. Erst im Anschluss daran darf die Anlage angeschaltet werden.

  • Einspeisevergütung

    Sie können selbst entscheiden, ob Sie für Ihre steckerfertige Erzeugungsanlage eine Einspeisevergütung nach dem EEG erhalten möchten oder nicht. Jedoch decken diese Anlagen in erster Linie nur den Eigenverbrauch und speisen nur wenig Strom in das Netz ein. Eine Vergütung nach dem EEG lohnt sich in den meisten Fällen also kaum. Unsere Empfehlung: Halten Sie Ihren administrativen Aufwand gering, indem Sie den Verzicht auf die Einspeisevergütung in der Anmeldung / Inbetriebsetzungsanzeige erklären.

Aufhebung der 70% - Leistungsbegrenzung

Mit der Neuregelung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) vom 13.10.2022 wurde die Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70% für Neuanlagen unter 25 kWp installierter Leistung, die ab dem 15.09.2022 in Betrieb genommen werden, aufgehoben.

Bei Bestandsanlagen bis 7 kWp installierter Leistung mit einer Inbetriebnahme bis zum 14.09.2022 kann die Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70% ab dem 01.01.2023 aufgehoben werden.  

Anlagenbetreiber, welche die 70%-Begrenzung Ihrer Anlage aufheben, teilen uns dies bitte über das folgende Formular mit:

Änderungsmitteilung zur Leistungsbegrenzung

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann gerne per E-Mail
an das Postfach einspeisemanagement@remove-this.swkiel-netz.de übermittelt werden.

 

Information der Öffentlichkeit gemäß §77 EEG 2017

Mit Inkrafttreten des EEG 2017 ist die Pflicht zur Veröffentlichung von Daten gemäß §77 EEG 2017 auf die Übertragungsnetzbetreiber übergegangen.

Auf folgendem Link gelangen Sie zu unserem Übertragungsnetzbetreiber:
www.tennet.eu

Die Veröffentlichungen der Berichte finden Sie hier:
Tennet Berichte EEG gemäß §77 EEG 2017

Anschlussbedingungen EEG

Bevor Sie Ihr Projekt der eigenen Energieeinspeiseanlage angehen, sollten Sie vorab diverse Punkte prüfen. Die folgenden Dokumente geben Ihnen wertvolle Hinweise und eine gute Übersicht zu den Formalien und Anschlussbedingungen für EEG-Anlagen:

BDEW Umsetzungshilfe zum Erneuerbare Energien Gesetz
Formulare Antragstellung/Netzverträglichkeitsprüfung und Inbetriebsetzungsprotokoll der Einspeiseanlage (zur Zeit in Überarbeitung)
Muster Einspeisebestätigung
Technische Vorgaben zur Leistungsreduzierung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz
Messkonzepte

 

Weitere Anschlussbedingungen Netzanschluss und Einspeisung

Niederspannung
Mittelspannung

Fragen?

Team Einspeisemanagement

Kontakt

Unter unserer Servicenummer helfen wir Ihnen gern bei Fragen zu unseren Strom- und Erdgasnetzen. Sie erreichen unsere Servicemitarbeiter werktags von 8 bis 18 Uhr:

0431 594 3410

Kontaktformular

Online-Zählerstandserfassung

Sie können uns Ihren Zählerstand auch direkt online mitteilen.

ZÄHLERSTÄNDE ABGEBEN

Störung melden

Sie müssen eine Störung im Versorgungsnetz der SWKiel Netz GmbH melden? Wir sind unter folgenden Nummern - 24 Stunden, sieben Tage die Woche - für Sie erreichbar.

Strom: 0431 594 2769

Gas und Wasser: 0431 594 2795

Fernwärme: 0431 594 3001

Nicht für Kundenanfragen. Zur Bearbeitung Ihrer Störungsmeldung erheben wir personenbezogene Daten von Ihnen. Über den Umgang mit diesen Daten informieren wir Sie hier.