Anschluss Ladeinfrastruktur
Schritt 2: Leistungsbedarf kalkulieren
Die benötigte Ladeleistung hat Einfluss auf die Auslegung (Kosten) Ihres Netzanschlusses. Ein einzelner 11 kW Ladepunkt kann in der Regel über einen Standard-Netzanschluss mitversorgt werden. Bei mehr Ladeleistung kann eine Erweiterung des Netzanschlusses notwendig werden.
Folgende Punkte sind hierbei wichtig:
Leistung pro Ladepunkt:
Welche Leistung benötigen Sie für Ihren Ladepunkt / Ihre Ladepunkte?
Anzahl der Ladepunkte:
Wieviel Ladepunkte benötigen Sie?
Gleichzeitigkeit:
Ist davon auszugehen, dass alle Ladepunkte zur gleichen Zeit benötigt werden, so ist der Gleichzeitigkeitsfaktor 1. Bei mehr als 5 Ladepunkten im nicht öffentlichen Bereich kann man von einem Gleichzeitigkeitsfaktor kleiner 1 ausgehen. Der Leistungsbedarf ergibt sich aus der installierten Gesamtleistung multipliziert mit dem Gleichzeitigkeitsfaktor.
Vom VEBW empfohlene Gleichzeitigkeitsfaktoren im privaten Raum (z.B. Tiefgaragen):
Lastmanagement:
Haben Sie für Ihre Ladetechnik plus Gebäudeleistung einen Leistungsbedarf ermittelt, welcher die Kapazität Ihres Netzanschlusses überschreitet? Hier gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen können Sie die benötigte Leistung über eine Verstärkung Ihres Netzanschlusses erreichen oder Sie reduzieren über ein Lastmanagement Ihre Leistung auf die maximal am Netzanschluss verfügbare Leistung.
Siehe auch: Intelligentes Laden / Lastmanagement
Lassen Sie sich bei mehreren Ladepunkten von einem Fachmann beraten, welcher Gleichzeitigkeitsfaktor bei Ihnen realistisch ist und ob ein Lastmanagement für Sie wirtschaftlich ist.
Schritt 3: Elektroinstallation prüfen - Ist Ihre Hausinstallation fit für E-Mobilität?
Vor dem Anschluss von Ladetechnik sollten Sie Ihre Elektroinstallation von einer Fachfirma prüfen lassen. Der Installateur kann Ihnen sagen, ob die vorhandene Hausinstallation ausreichend dimensioniert ist und wie Sie die Ladetechnik am besten anschließen.
Schritt 4: Anmeldung Ihrer Ladetechnik bei der SWKiel Netz GmbH
Nach § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) besteht die Verpflichtung, sich vor der Inbetriebnahme von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge an seinen zuständigen Netzbetreiber zu wenden. Sobald Sie wissen, welche Ladeleistung Sie benötigen (Schritt 2: Leistungsbedarf kalkulieren) und wie Ihre Ladetechnik angeschlossen werden soll (Schritt 3: Elektroinstallation prüfen), stellen Sie bei der SWKiel Netz GmbH einen Antrag zum Anschluss von Ladeinfrastruktur. Dies kann (auch) der von Ihnen beauftragte Elektroinstallateur übernehmen. Er ist mit den gesetzlichen Begebenheiten vertraut, wird Sie unterstützen und Ihre Fragen beantworten.
Mit folgendem Dokument können Sie die Inbetriebnahme Ihrer Ladeeinrichtung beantragen: