Die Bundesregierung entlastet Privathaushalte und Unternehmen mit der Preisbremse von den stark gestiegenen Energiekosten. Mit der Energiepreisbremse deckelt der Bund die Kosten für 80% des Energieverbrauchs: bei Strom auf 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh), bei Gas auf 12 Cent pro kWh und für Fernwärme auf 9,5 Cent pro kWh.
Die Entlastung erfolgt direkt über Ihren Energieversorger.
Sie müssen nichts weiter tun. Die Entlastung erfolgt automatisch über die Abrechnungen des Energieversorgers (Lieferant) – sofern ein Direktvertrag mit dem Versorger besteht. Für viele Mieterinnen und Mieter läuft die Entlastung auch über die Betriebskostenabrechnung des Vermieters.
Eine zusätzliche Meldung der Verbräuche an den Netzbetreiber ist daher nicht erforderlich.
Die aktuellen Entwicklungen führen leider zu einem stark erhöhten Anruf- und E-Mail-Aufkommen in unserer Service-Hotline. Dies kann leider zu längeren Wartezeiten als üblich führen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat eine
Kunden-Hotline zur Energiepreisbremse
Telefon: 0800 78 88 900
eingerichtet, über die sich alle Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen über die Funktions- und Wirkungsweise der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse informieren können.
Die Jahresverbrauchsprognose Strom wird vom Netzbetreiber erstellt und dem Energieversorger (Lieferant) zur Verfügung gestellt. Die Erstellung der Jahresverbrauchsprognosen für Gas und Fernwärme übernimmt der Energieversorger selbständig und entscheidet für Strom, ob er den Wert des Netzbetreibers übernimmt.
Sollten Sie Fragen zu Ihrer aktuellen Jahresverbrauchsprognose haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Energieversorger (Lieferanten).