KWKG – Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Vom Antrag bis zur ersten Vergütung – der Bau einer Erzeugungsanlage wie ein Mini-BHKW sollte gut geplant werden. Um Sie bei diesem Vorhaben bestmöglich zu unterstützen, geben wir Ihnen hier einen Überblick, was Sie Schritt für Schritt beachten sollten. Hier haben wir Ihnen alle wichtigen Formulare und Datenblätter zusammengestellt.
Von der Anmeldung bis zur Einspeisevergütung einer KWK-Anlage
- 1. Anmeldung
Vor dem Bau eines geplanten Blockheizkraftwerkes (BHKW) benötigen wir von Ihnen ein ausgefülltes Exemplar der
Antragstellung für Erzeugungsanlagen
Lageplan
Schaltplan in einpoliger Darstellung
- 2. Netzanschlusszusage
Wir prüfen anhand Ihrer Auskünfte, ob Ihre Anlage komplikationsfrei an unser Netz angeschlossen werden kann. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von uns eine Netzanschlusszusage. Sie sollten erst zu diesem Zeitpunkt mit dem Bau und dem Anschluss Ihres BHKW beginnen, da Sie sich dann der Netzverträglichkeit Ihrer Anlage gewiss sein können.
- 3. Inbetriebnahme
Nach erfolgreicher Installation Ihrer Anlage benötigen wir von Ihrem Installateur ein Fertigmeldung zur Inbetriebsetzung (Inbetriebsetzungsanzeige). Anschließend erfolgt die Zählersetzung und Inbetriebnahme durch die SWKiel Netz GmbH. Beachten Sie bitte, dass die Anlage bei dem Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (Bafa) gemeldet werden muss, da Sie sonst keinen Anspruch auf eine Förderung nach dem KWK-Gesetz haben.
- 4. Einspeisebestätigung
- 5. Abrechnung
Weitere Informationen
Sie wollen mehr zur Kraft-Wärme-Kopplung erfahren? Wie der gesetzliche Rahmen aussieht und wie die Energie vergütet wird?
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Aktuelle Vergütungskategorien: Stromvergütung für KWK-Anlagen