KWKG – Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Vom Antrag bis zur ersten Vergütung – der Bau einer Erzeugungsanlage wie ein Mini-BHKW sollte gut geplant werden. Um Sie bei diesem Vorhaben bestmöglich zu unterstützen, geben wir Ihnen hier einen Überblick, was Sie Schritt für Schritt beachten sollten. Hier haben wir Ihnen alle wichtigen Formulare und Datenblätter zusammengestellt.

Von der Anmeldung bis zur Einspeisevergütung einer KWK-Anlage

  • 1. Anmeldung

    Vor dem Bau eines geplanten Blockheizkraftwerkes (BHKW) benötigen wir von Ihnen ein ausgefülltes Exemplar der

    Antragstellung für Erzeugungsanlagen

  • 2. Netzanschlusszusage

    Wir prüfen anhand Ihrer Auskünfte, ob Ihre Anlage komplikationsfrei an unser Netz angeschlossen werden kann. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von uns eine Netzanschlusszusage. Sie sollten erst zu diesem Zeitpunkt mit dem Bau und dem Anschluss Ihres BHKW beginnen, da Sie sich dann der Netzverträglichkeit Ihrer Anlage gewiss sein können.

  • 3. Inbetriebnahme

    Nach erfolgreicher Installation Ihrer Anlage benötigen wir von Ihrem Installateur ein Fertigmeldung zur Inbetriebsetzung (Inbetriebsetzungsanzeige). Anschließend erfolgt die Zählersetzung und Inbetriebnahme durch die SWKiel Netz GmbH. Beachten Sie bitte, dass die Anlage bei dem Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (Bafa) gemeldet werden muss, da Sie sonst keinen Anspruch auf eine Förderung nach dem KWK-Gesetz haben.

    Inbetriebsetzungsanzeige

  • 4. Einspeisebestätigung

    Sie erhalten nach erfolgreicher Inbetriebnahme automatisch eine Einspeisebestätigung. Dieser beinhaltet alle derzeit gültigen gesetzlichen Rechte und Pflichten aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) zwischen der SWKiel Netz GmbH als Netzbetreiber und Ihnen als Anlagenbetreiber eines BHKW.

    Einspeisebestätigung

  • 5. Abrechnung

    Ist der Energieabnahmevertrag geschlossen, erhalten Sie monatliche Abschlagszahlungen. Zum Kalenderjahresende erstellen wir Ihnen eine Jahresabrechnung (Spitzabrechnung) über die in Ihrem BHKW erzeugte sowie in das Stromnetz der SWKiel Netz GmbH eingespeiste Strommenge.

Weitere Informationen

Sie wollen mehr zur Kraft-Wärme-Kopplung erfahren? Wie der gesetzliche Rahmen aussieht und wie die Energie vergütet wird?

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Aktuelle Vergütungskategorien:  Stromvergütung für KWK-Anlagen

Anschlussbedingungen

Bevor Sie ihr Projekt der eigenen Energieeinspeiseanlage angehen, sollten wir gemeinsam prüfen, ob Ihr Anschluss alle nötigen Bedingungen erfüllt. Hier finden Sie umfassende Informationen und Dokumente zum Anschluss von KWKG-Anlagen:


Fragen?

Team Einspeisemanagement

Kontakt

Unter unserer Servicenummer helfen wir Ihnen gern bei Fragen zu unseren Strom- und Erdgasnetzen. Sie erreichen unsere Servicemitarbeiter werktags von 8 bis 18 Uhr:

0431 594 3410

Kontaktformular

Online-Zählerstandserfassung

Sie können uns Ihren Zählerstand auch direkt online mitteilen.

ZÄHLERSTÄNDE ABGEBEN

Störung melden

Sie müssen eine Störung im Versorgungsnetz der SWKiel Netz GmbH melden? Wir sind unter folgenden Nummern - 24 Stunden, sieben Tage die Woche - für Sie erreichbar.

Strom: 0431 594 2769

Gas und Wasser: 0431 594 2795

Fernwärme: 0431 594 3001

Nicht für Kundenanfragen. Zur Bearbeitung Ihrer Störungsmeldung erheben wir personenbezogene Daten von Ihnen. Über den Umgang mit diesen Daten informieren wir Sie hier.